Aushang im Moondorm
Verhaltensregeln für vampirische Schüler
1) Das Bluttrinken auf dem Schulgelände ist untersagt.
Angehörige des DayDorm sind Mitschüler, keine Snacks.
2) Das Betreten des DayDorm ist die Angehörigen der NightClass verboten.
Diese Regelung gilt permanent, insbesondere jedoch in den Abend- und
Nachtstunden.
3) Tagsüber halten sich die Schüler des MoonDorm nach Möglichkeit in den Bereichen des Moondorm auf.Die Bewohner des NightDorm können in ihrer Freizeit jederzeit die Stadt besuchen, haben jedoch folgendes zu beachten:
a) Sie haben sich unaufällig zu verhalten. Die Integrität der Schule muss jederzeit gewährleistet sein.
b) Kontaktaufnahme oder Treffen mit DayClassSchülern sind aufgrund des hohen Gefährdungspotentials unerwünscht und nicht zulässig.
c) Bei zufälligen Begegnungen wird von den Angehörigen des NightDorm ,erwartet, dass sie sich des hohen Grades an Verantwortung gegenüber ihren Mitschülern aus der DayClass bewusst sind und sich unauffällig verhalten. Es wird erwartet, das sie zufällige Treffen so weit wie möglich vermeiden und / oder sich der Situation schnellstmöglich entziehen.
Das Schulgebäude selber darf erst ab 21.30 Uhr betreten werden. Bis 06.30 Uhr morgens müssen die Angehörigen des MoonDorm das Schulgebäude verlassen haben.
4) Den Anweisungen des Hausvorstandes und seines Verterters ist Folge zu leisten.
5) Den Anweisungen des Lehrpersonals ist Folge zu leisten.
6) Den Anweisungen der GUARDIANS ist unverzüglich Folge zu leisten.
7) Es ist strikt untersagt, den menschlichen Angehörigen der Schule die wahre Identität der MoonDormer zu offenbaren.
8 ) Verstösse gegen diese Regelungen werden den Hausvorständen oder höheren Instanzen gemeldet. Massnahmen zur Massregelung der Verstösse werden im zu entscheidenden Einzelfall durch die Hausvorstände / Lehrer / das Direktorat oder
je nach Schwere durch genannte Instanzen gemeinsam getroffen.
9) Ausnahmen von diesen Regelungen können durch den Hausvorstand
Kuran Kaname oder aber - in einfachen Fällen- in dessen Abwesenheit durch seinen Vertreter zugelassen werden.
Für bestimmte Ausnahmen ist zusätzlich Absprache mit dem Direktor notwendig.
Es entscheidet der Einzelfall.
gez.
Kaien Kurosu ( Direktor)